Der Luzerner Regierungsrat hat die „Erstunterbringungsstrategie Asyl 2025+“ verabschiedet. Damit verfügt der Kanton Luzern nun über die entsprechenden Grundlagen, um Schwankungen im Asyl- und Flüchtlingswesen besser zu begegnen. Künftig wird zwischen drei Lagen unterschieden: normale Lage, besondere Lage und Notlage. In Anwendung dieser definierten Lagen hat der Regierungsrat beschlossen, per 31. Dezember 2025 die Notlage bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zu beenden und in die besondere Lage überzugehen. Angesichts der aktuellen Situation und der Prognosen für das Jahr 2026 ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Unterbringungskapazitäten im Kanton Luzern vorerst ausreichen. Dennoch gilt aufgrund der Volatilität bis auf Weiteres die besondere Lage. 

Asyl- und Flüchtlingsbereich Kanton Luzern geht von Notlage zu besonderer Lage über