Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat mit Beschluss vom 5. März 2024 entschieden, die Notlage betreffend Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wieder auszurufen. Aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung von schutz- und asylsuchenden Personen sind die bestehenden Unterbringungsstrukturen im Kanton Luzern praktisch ausgelastet. Durch die Ausrufung der Notlage sollen die betroffenen kantonalen Dienststellen angemessen auf die herausfordernde Situation reagieren und auf die benötigten Ressourcen zurückgreifen können. Die Gemeindezuweisung respektive das System der Ersatzabgaben wird bis auf Weiteres nicht wieder aktiviert.

Erneute Ausrufung der Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich